So läuft unsere Zusammenarbeit ab

Der erste Schritt ist oft der schwierigste. Deshalb ist es mir wichtig, den Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Vom ersten Kontakt bis zur gemeinsamen Begleitung orientieren wir uns an Ihrem individuellen Anliegen und Ihrem persönlichen Tempo.

Gut zu wissen

Jede psychologische Begleitung braucht einen klaren Rahmen – er gibt Orientierung und schafft Sicherheit für die gemeinsame Arbeit. Hier finden Sie die wichtigsten Rahmenbedingungen auf einen Blick.

Erstgespräch

Der Beginn unserer Zusammenarbeit startet mit einem unverbindlichen Erstgespräch (kostenpflichtig). Dabei klären wir Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Situation und Ihre Erwartungen an die Begleitung. Gemeinsam entscheiden wir, ob und in welcher Form eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist.

Für Unternehmen erfolgt der Einstieg in der Regel über ein Erstgespräch mit Auftraggeber:innen bzw. Führungskräften, um Ziele, Rahmenbedingungen und den organisatorischen Bedarf zu klären.

Dauer & Frequenz

Eine Einheit dauert 50 Minuten. Die weitere Gestaltung der Termine richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Umfang und Frequenz werden gemeinsam abgestimmt und können im Verlauf angepasst werden.

Für Unternehmen werden Dauer, Frequenz und Format der Zusammenarbeit (z. B. Workshops, Beratungsprozesse oder Begleitung über einen definierten Zeitraum) gemeinsam an die jeweiligen Ziele der Organisation angepasst.

Verschwiegenheit

Alles, was im Rahmen der psychologischen Begleitung besprochen wird, unterliegt der Verschwiegenheit (gesetzliche Verschwiegenheitspflicht § 37 Psychologengesetz).

Ihre Themen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.

Absageregelung

Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt.

Für Unternehmen gelten die vereinbarten Konditionen gemäß Auftrag bzw. Angebot.

Kosten

Das aktuelle Honorar erfahren Sie bei unserem Erstgespräch oder bei telefonischer Auskunft.

Informationen zum Kostenzuschuss
Private Krankenversicherungen können einen Zuschuss leisten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Konditionen.

Teilrefundierung
Voraussetzung für eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung. Weitere Fragen diesbezüglich können gerne im Laufe des Erstgesprächs geklärt werden.

Außerdem benötigen Sie nach dem ersten Termin einen ärztliche Nachweis, dass eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat.

Meine Bandbreite hat mich geprägt und mich vor allem eine Frage gelehrt: Was hält Menschen gesund – nicht nur, was macht sie krank. Und sie hat mir gezeigt, dass es dafür kein Patentrezept gibt – jede Situation braucht ihren eigenen Blick.

Dafür nehme ich mir gerne Zeit – gemeinsam mit Ihnen.

Kontakt

Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den ersten Schritt zu machen.

Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, freue ich mich, von Ihnen zu hören.

Sie müssen in Ihrer Nachricht noch nicht alles erklären.
Ein kurzer Kontakt genügt für den Anfang.

Praxiszeiten
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
Termine ausschließlich nach Vereinbarung
Vielen Dank für Ihre Nachricht.
Ich werde mich so bald wie möglich bei Ihnen melden.
Oops! Da gings was schief. Bitte versuchen Sie es noch einmal.