So läuft unsere Zusammenarbeit ab
Der erste Schritt ist oft der schwierigste. Deshalb ist es mir wichtig, den Ablauf für Sie transparent und unkompliziert zu gestalten. Vom ersten Kontakt bis zur gemeinsamen Begleitung orientieren wir uns an Ihrem individuellen Anliegen und Ihrem persönlichen Tempo.

Gut zu wissen
Erstgespräch
Der Beginn unserer Zusammenarbeit startet mit einem unverbindlichen Erstgespräch (kostenpflichtig). Dabei klären wir Ihr Anliegen, Ihre aktuelle Situation und Ihre Erwartungen an die Begleitung. Gemeinsam entscheiden wir, ob und in welcher Form eine weitere Zusammenarbeit sinnvoll ist.
Für Unternehmen erfolgt der Einstieg in der Regel über ein Erstgespräch mit Auftraggeber:innen bzw. Führungskräften, um Ziele, Rahmenbedingungen und den organisatorischen Bedarf zu klären.
Dauer & Frequenz
Eine Einheit dauert 50 Minuten. Die weitere Gestaltung der Termine richtet sich nach Ihrem individuellen Bedarf. Umfang und Frequenz werden gemeinsam abgestimmt und können im Verlauf angepasst werden.
Für Unternehmen werden Dauer, Frequenz und Format der Zusammenarbeit (z. B. Workshops, Beratungsprozesse oder Begleitung über einen definierten Zeitraum) gemeinsam an die jeweiligen Ziele der Organisation angepasst.
Verschwiegenheit
Alles, was im Rahmen der psychologischen Begleitung besprochen wird, unterliegt der Verschwiegenheit (gesetzliche Verschwiegenheitspflicht § 37 Psychologengesetz).
Ihre Themen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben.
Absageregelung
Termine können bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei abgesagt oder verschoben werden. Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen wird das Honorar in Rechnung gestellt.
Für Unternehmen gelten die vereinbarten Konditionen gemäß Auftrag bzw. Angebot.
Kosten
Das aktuelle Honorar erfahren Sie bei unserem Erstgespräch oder bei telefonischer Auskunft.
Informationen zum Kostenzuschuss
Private Krankenversicherungen können einen Zuschuss leisten. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Versicherung nach den genauen Konditionen.
Teilrefundierung
Voraussetzung für eine Teilrefundierung der Kosten durch die Krankenkasse ist, dass eine psychische Erkrankung / Befindungsstörung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Psychische Befindungsstörungen sind zum Beispiel Depressionen oder Ängste, die beispielsweise auch im Zuge einer Krebsdiagnose oder -Behandlung, nach einem Herzinfarkt oder anderen körperlichen Erkrankungen auftreten können. Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe der Rückerstattung. Genauere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Sozialversicherung. Weitere Fragen diesbezüglich können gerne im Laufe des Erstgesprächs geklärt werden.
Außerdem benötigen Sie nach dem ersten Termin einen ärztliche Nachweis, dass eine körperliche Untersuchung stattgefunden hat.
Vielleicht ist jetzt ein guter Zeitpunkt, den ersten Schritt zu machen.
Wenn Sie Fragen haben oder einen Termin vereinbaren möchten, freue ich mich, von Ihnen zu hören.
Sie müssen in Ihrer Nachricht noch nicht alles erklären.
Ein kurzer Kontakt genügt für den Anfang.
Dienstag, Mittwoch und Donnerstag
Termine ausschließlich nach Vereinbarung